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Schäden in Millionenhöhe
Die Zentralstelle ermittelt im gesamten Gesundheitswesen des Freistaates. Am häufigsten handelt es sich um Abrechnungsbetrug. Schwarzmarkthandel von Medikamenten und Schmiergeldzahlungen konnten ebenfalls ermittelt worden.
Laut dem Leitenden Staatsanwalt handelt es sich nur selten um EinzeltäterInnen. Systematischer Betrug durch organisierte Banden führt laut Haase zu den größten Schäden. Dabei sind nicht nur die DienstleisterInnen die Täter. So kommt es beispielsweise zu Fällen, bei denen PatientInnen Leistungen quittieren, die nie erbracht wurden. Im Gegenzug erhalten sie Geld oder andere Annehmlichkeiten. Sie werden somit zu Beteiligten des Betrugs und machen sich ebenfalls strafbar.
In den fünf Ermittlungsjahren der Zentralstelle wurden über 300 Verdächtige vor Gericht gestellt. Aktuell läuft ein Verfahren gegen einen Arzt aus Niederbayern. Es geht um Leistungsbetrug in über 6.000 Fällen. Bei einer Hausdurchsuchung konnten die ErmittlerInnen Goldbarren, ein Luxusauto und 200.000 Euro in bar sicherstellen. Der Gesamtschaden wird aktuell auf 1,6 Millionen Euro beziffert. Der Angeklagte soll Hausbesuche abgerechnet haben, die er nicht erbracht hatte. Ein Urteil wird im Februar erwartet.
Bisher ergingen bereits Urteile im Bereich der Pflege, bei Apotheken sowie zu Corona-Tests und Impfungen. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf 22 Millionen Euro. Die Zentralstelle ermittelt allerdings nur in Bayern. Bundesweite Daten liegen bisher nicht vor. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich geht allerdings davon aus, dass jährlich rund 30 Milliarden Euro illegal aus dem Sozialsystem entnommen werden.
Weitere Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren finden Sie hier.
Hinweisgebersystem
Seit 2021 können Verdachts- und Betrugsfälle anonym gemeldet werden (wir berichteten). Im Pressearchiv der Zentralstelle finden sich bisher keine Meldung zum Heilmittelbereich. Dementsprechend ist aktuell nicht nachvollziehbar, ob Verfahren gegen HeilmittelerbringerInnen laufen.
Martin Römhild B.Sc. / physio.de
BetrugGesundheitswesenArztPflegeApothekeBayern
Dabei wird es durch das Zusammenführen der Kassendaten immer einfacher und am Ende muss es noch nichtmal ein Strafverfahren sein, sondern eine Vertragsstrafe mit Zulassungsentzug würde die Dinge regeln.
Das Hauptproblem ist das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Branche und die Gewissheit, dass man zu den "Guten" gehört, weil der Betrug in der Regel zu Gunsten der Patienten erfolgt.
Tatsächlich ist an der Betrachtung etwas dran, weil in vielen Fällen eine sachgerechte Leistungserbringung durch überbordende Bürokratie nicht mehr möglich ist.
Das wiederum muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, dass viele Kollegen lieber zu Vertragsverstößen und Betrug übergehen, statt sich massiv gegen die Verhältnisse zu wehren.
Der gewollte und geplante Betrug kommt dann lediglich on Top und nimmt die Selbstausbeutung und -beschädigung großer Teile der Branche als Tarnung.
Wenn es uns nicht gelingt, den Wahnsinn in den Griff zu bekommen, wird der Druck auf die Praxen zunehmen, Dinge zu eigenen Lasten zu regeln und damit die Grenze zu überschreiten.
Für die Patienten und die Kassen ist es der bequemste und billigste Weg.
Therapeuten sind stets verfügbar, machen alles möglich und drücken immer ein Auge zu, wenn es um die Versorgung geht. Und wenn einem als Kasse danach ist, setze ich Leistungen ab und und fordere rückwirkend Geld zurück.
Wir können dieses Spiel nicht gewinnen, wenn wir uns nicht endlich gegen die Verhältnisse wehren.
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fitandeasy schrieb:
Absolut richtig. Insbesondere sinnlosen Vorschriften, die im Rahmenvertrag stehen, die aber keinen "Nährwert" für die Arbeit am Patienten darstellen, sondern den KKs nur Angriffspunkte für Absetzungen liefern gehören dringend abgeschafft. Ich plädiere hier für gesunden Menschenverstand, statt Erbsenzähler-Terror.
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oliver wollwert schrieb:
Zum Beispiel die regelmäßige Absetzung von ambulanten Behandlungen, die am Tag der Einweisung oder Entlassung aus stationären Einrichtungen durchgeführt wurden. Wenn eine Patientin am Morgen in der Praxis behandelt wurde, aber am Abend ins Krankenhaus musste, wird bis zu 6Monate nach der Behandlung die Bezahlung von der GKV zurückgefordert. Widerspruch sinnlos, weil das eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters ist. Also bleibt nur, der PatientIn den Termin privat in Rechnung zu stellen. Was aber wiederum schwierig werden kann, weil nach so langer Zeit auch nicht jeder erreichbar ist. Bei 20-40€ ist dann auch die Wirtschaftlichkeit fraglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@oliver wollwert Nix nie Ermessungsspielraum. Du solltest den Vertrag kennen. 😇 In solche Fälle Widerspruch mit Hinweis auf dem sehr eindeutigen Text in § 3 Ziffer 12 Rahmenvertrag:
In der Zeit, in der sich Versicherte in vollstationärer Behandlung gemäß § 39 SGB V befinden, ist eine ambulante Leistungsabgabe zu Lasten der Krankenkasse nur möglich, wenn dem Leistungserbringer die vollstationäre Behandlung der oder des Versicherten unbekannt ist bzw. war. Am Aufnahme und Entlassungstag ist die Leistungserbringung möglich.
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oliver wollwert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke für das Argument. Werde ich dann in Zukunft anführen
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Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Es wird immer so getan, als wäre es ein Hexenwerk, dem Betrug auf die Spur zu kommen.
Dabei wird es durch das Zusammenführen der Kassendaten immer einfacher und am Ende muss es noch nichtmal ein Strafverfahren sein, sondern eine Vertragsstrafe mit Zulassungsentzug würde die Dinge regeln.
Das Hauptproblem ist das mangelnde Unrechtsbewusstsein der Branche und die Gewissheit, dass man zu den "Guten" gehört, weil der Betrug in der Regel zu Gunsten der Patienten erfolgt.
Tatsächlich ist an der Betrachtung etwas dran, weil in vielen Fällen eine sachgerechte Leistungserbringung durch überbordende Bürokratie nicht mehr möglich ist.
Das wiederum muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, dass viele Kollegen lieber zu Vertragsverstößen und Betrug übergehen, statt sich massiv gegen die Verhältnisse zu wehren.
Der gewollte und geplante Betrug kommt dann lediglich on Top und nimmt die Selbstausbeutung und -beschädigung großer Teile der Branche als Tarnung.
Wenn es uns nicht gelingt, den Wahnsinn in den Griff zu bekommen, wird der Druck auf die Praxen zunehmen, Dinge zu eigenen Lasten zu regeln und damit die Grenze zu überschreiten.
Für die Patienten und die Kassen ist es der bequemste und billigste Weg.
Therapeuten sind stets verfügbar, machen alles möglich und drücken immer ein Auge zu, wenn es um die Versorgung geht. Und wenn einem als Kasse danach ist, setze ich Leistungen ab und und fordere rückwirkend Geld zurück.
Wir können dieses Spiel nicht gewinnen, wenn wir uns nicht endlich gegen die Verhältnisse wehren.
Manchmal ist diese Frist nicht einzuhalten und für den Gang zum Arzt zum ständigen ändern lassen hat man einfach nicht immer die Zeit oder den Nerv.
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Manchmal ist diese Frist nicht einzuhalten und für den Gang zum Arzt zum ständigen ändern lassen hat man einfach nicht immer die Zeit oder den Nerv.
- Die 28-Tage-Regel ist ganz einfach: "Lieber Patient, Ihr Rezept ist mittlerweile ungültig, bitte besorgen Sie sich ein neues".
- Es ist nicht Dein Problem, zum Arzt zu gehen und "ständig etwas ändern zu lassen". Das ist das Problem des Patienten oder dessen Angehörigen.
Insofern: man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.
@Jens Uhlhorn hingegen gebe ich ausnahmslos recht.
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die neue schrieb:
Stefan Arnold schrieb am 05.03.2026 07:49 Uhr:Wenn Sie für uns die Unterbrechungsfrist von 14 Tagen abschaffen (siehe Blankoverordnung, dort geht es ja auch) und die 28 Tage Regel zum beginnen eines Rezeptes streichen wäre schon viel geholfen.
- Die Unterbrechungsfrist von 14 Tagen ist insofern kein Problem, da man die Unterbrechung mit "F", "K" oder "T" dokumentieren kann und von sämtlichen Kassen akzeptiert wird.
Manchmal ist diese Frist nicht einzuhalten und für den Gang zum Arzt zum ständigen ändern lassen hat man einfach nicht immer die Zeit oder den Nerv.
- Die 28-Tage-Regel ist ganz einfach: "Lieber Patient, Ihr Rezept ist mittlerweile ungültig, bitte besorgen Sie sich ein neues".
- Es ist nicht Dein Problem, zum Arzt zu gehen und "ständig etwas ändern zu lassen". Das ist das Problem des Patienten oder dessen Angehörigen.
Insofern: man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.
@Jens Uhlhorn hingegen gebe ich ausnahmslos recht.
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Stefan Arnold schrieb:
Mitunter unterbricht man aber länger als 14 Tage und dann nützten dir die ganze Abkürzungen herzlich wenig.
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Schippi schrieb:
@Stefan Arnold doch die nützen was,dafür sind sie da und ich habe damit noch nie Probleme gehabt/bekommen!Nicht immer auf die Allgemeinheit schliessen!und innere Regel reichen bei locker die 28 Tage für Beginn
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Stefan Arnold hm, wie kommst du darauf...lies deine Verträge mit Anhängen ...dann passiert es meistens nicht...und dann kann man sogar 40€ kassieren
Mit kollegialen Grüßen
JürgenK ;)
Laut Google KI muss man erst ab überschreiten der 14 Tage die Begründung hinten drauf schreiben und man kann bis zu 28 Tage unterbrechen.
Das war mir nicht klar, danke für die Erleuchtung, das macht es bei einigen Fällen auf jeden Fall praktikabler!
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Stefan Arnold schrieb:
@JürgenK ich bin tatsächlich in dem Wissen gewesen dass Unterbrechungen 14 Tage möglich sind mit dem Hinweis Urlaub (U) oder Krank (K) hinten auf dem Rezept.
Laut Google KI muss man erst ab überschreiten der 14 Tage die Begründung hinten drauf schreiben und man kann bis zu 28 Tage unterbrechen.
Das war mir nicht klar, danke für die Erleuchtung, das macht es bei einigen Fällen auf jeden Fall praktikabler!
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anika666 schrieb:
@Stefan Arnold Das stimmt doch nicht! Man kann länger als 28 Tage unterbrechen, solange das Rezept gültig ist. Die 28 Tage beziehen sich nur auf die Frist in der du das Rezept anfangen musst. Du solltest der KI nicht alles glauben!
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Inche schrieb:
Wir werden jetzt ab 31.3 bis 6.5 eine 24er MLD Unterbrechen da die Kundin in Urlaub sein wird.Daher wird das da größer 14 Tage mit F Patient begründet.Die Vo ist 6 Monate ab Behandlungsbeginn gültig und wird auch so genutzt.Das läuft bei Ihr jetzt im 3 Jahr meistens 2x im Jahr.Bisher ohne Probleme.
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Schippi schrieb:
@Stefan Arnold man sollte nicht auf Google KI hören ,sondern die Verträge lesen und danach arbeiten!von 28 Tagen habe ich nichts gefunden!
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Stefan Arnold schrieb:
@Schippi ja da stand auch eher dass nach 28 Tagen eher mit Absetzungen zu rechnen ist, das war eher der Hinweis es nicht zu sehr zu überziehen. Konkret gibt es die 28 Tage nirgendwo zum nachlesen
Hat sich längst erledigt, ist aus den Köppen aber nicht rauszukriegen.
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Sabine Rabbel schrieb:
Das mit den 28 Tagen ist so'ne Uraltgeschichte, die sich die DAK vor Jahren mal eigenmächtig ausgedacht hat und die schon vom damaligen Rahmenvertrag mit den Ersatzkassen nicht gedeckt war. Kann sein, dass einige damalige Primärkassen-Rahmenverträge (damals hatte bei den Primärkassen ja jede Milchkanne ihre eigenen Vorschriften) tatsächlich solch eine Regelung enthielten.
Hat sich längst erledigt, ist aus den Köppen aber nicht rauszukriegen.
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Schippi schrieb:
@Sabine Rabbel aus dem KI-Kopf😂😂😂
Die 28 Tage sind die Grenze für den Behandlungsbeginn (außer das Kreuz ist bei den 14 Tagen gesetzt!)
- Ein Rezept mit 6 Einheiten muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und spätestens 3 Monate nach Behandlungsbeginn beendet werden. Ansonsten wird es nach 3 Monaten abgebrochen.
- Ein Rezept mit mehr als 6 Einheiten muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und spätestens 6 Monate nach Behandlungsbeginn beendet werden. Ansonsten wird es nach 6 Monaten abgebrochen.
So schwer sind diese Fristen doch nicht....
Unterbrechen kannst Du so oft Du musst. Lediglich der Behandlungserfolg darf nicht gefährdet werden und das entscheidest Du.
Ich hab oft 36er Rezepte mit Hausbesuch im Heim. Da sind öfters Patienten mal 4 Wochen im KH, ich hab eine Praxispatientin die oft Urlaub macht (ich übrigens auch) und es hat wirklich nie Probleme gegeben.
Noch nicht mal, wenn ich ein 6er-Rezept 4x unterbrochen habe.
Mach's nicht komplizierter als es ist. Lies Deine Verträge und gut isses.
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die neue schrieb:
@Stefan Arnold auch das mit den 28 Tagen Unterbrechung ist Quatsch!
Die 28 Tage sind die Grenze für den Behandlungsbeginn (außer das Kreuz ist bei den 14 Tagen gesetzt!)
- Ein Rezept mit 6 Einheiten muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und spätestens 3 Monate nach Behandlungsbeginn beendet werden. Ansonsten wird es nach 3 Monaten abgebrochen.
- Ein Rezept mit mehr als 6 Einheiten muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden und spätestens 6 Monate nach Behandlungsbeginn beendet werden. Ansonsten wird es nach 6 Monaten abgebrochen.
So schwer sind diese Fristen doch nicht....
Unterbrechen kannst Du so oft Du musst. Lediglich der Behandlungserfolg darf nicht gefährdet werden und das entscheidest Du.
Ich hab oft 36er Rezepte mit Hausbesuch im Heim. Da sind öfters Patienten mal 4 Wochen im KH, ich hab eine Praxispatientin die oft Urlaub macht (ich übrigens auch) und es hat wirklich nie Probleme gegeben.
Noch nicht mal, wenn ich ein 6er-Rezept 4x unterbrochen habe.
Mach's nicht komplizierter als es ist. Lies Deine Verträge und gut isses.
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Stefan Arnold schrieb:
@die neue weiß ich alles, nur das mit der Unterbrechung über 14 Tage war mir neu. Ich war der Meinung ich darf 14 Tage unterbrechen und muss das mit den Kürzeln rechtfertigen. Dass die Kürzel erst nach den 14 Tagen zur Anwendung kommen wusste ich nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Stefan Arnold M.a.W., du hast den seit dem 01.07.2021 existierenden Rahmenvertrag nie oder nie richtig gelesen. 🤔
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Stefan Arnold schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij im Detail habe ich den tatsächlich nicht gelesen. ;)
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Jens Knüppel schrieb:
Und wenn der Arzt einen weitere Konsultation abrechnet auch noch den KK Geld
Begründung : nachträgliche Änderungen gibt es nicht Schaden über 650,- €
Somit werden selbst solche Behandlungsabläufe zum Risiko
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Norbert Meyer schrieb:
Eine jahrelange fortlaufende Langfristverordnung um einen Tag überschritten (29), beim Dr. ohne Probleme das aktuelles Datum erweitert, mit Unterschrift und Datum wurde zum 3. Mal als nicht abrechnungsfähig seitens der BARMER Kontrollstelle erklärt. Hier zeigt sich deutlich der wahre HIntergrund , Stille Reserven der Krankenkassen......!
Begründung : nachträgliche Änderungen gibt es nicht Schaden über 650,- €
Somit werden selbst solche Behandlungsabläufe zum Risiko
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Norbert Meyer Tja, so steht es nunmal sehr deutlich im Vertrag. 🤷 Diese Art der Korrektur muss zwingend vor Abrechnung erfolgen.
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die neue schrieb:
@Norbert Meyer normalerweise muss Deine Praxissoftware bei Zeitüberschreitung Alarm schlagen.... ist ärgerlich, aber in dem Fall leider eine korrekte Absetzung.
Mit kollegallen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Norbert Meyer Lieber Kollege, wenn man so wie wir beide über 80 Jahre sind ...braucht man vielleicht langsam eine neue Brille..nichts für ungut
Mit kollegallen Grüßen
JürgenK ;)
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lisa522 schrieb:
In der Ergo gibt es dafür eine Ausnahmeregelung im Gemeinsamen Fragen-Antworten-Katalog von 2021
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Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Wenn Sie für uns die Unterbrechungsfrist von 14 Tagen abschaffen (siehe Blankoverordnung, dort geht es ja auch) und die 28 Tage Regel zum beginnen eines Rezeptes streichen wäre schon viel geholfen.
Manchmal ist diese Frist nicht einzuhalten und für den Gang zum Arzt zum ständigen ändern lassen hat man einfach nicht immer die Zeit oder den Nerv.
Wäre ein Wille da, die Zustände zu ändern, dann doch nur über Mechanismen, die das Betrugspotenzial durch Erschwerung desselben massiv senken und nicht durch Einführung irgendwelcher Task-Forces mit dem Auftrag, Betrug aufzudecken und den dringend benötigten Vertragspartnern noch einen überzuziehen.
Aber warum denn auch? Ein Sündenbock ist schnell gefunden, ist es der grundsätzlich kriminell veranlagte Scherge im Gesundheitswesen, der professionell versteht, sein Helfersyndrom vorzutäuschen.
Das gesamte Verhalten der Kassen deutet nicht auf eine Verbesserung der Situation hin sondern lässt ja bald vermuten, dass der Weg lauten soll: Was nicht da ist, kann nichts kosten und wer es macht immer möglichst kostenfrei, s. unsere Kollegen, die 30 Minuten behandeln und hinterher noch Verwaltung und Termine machen, Top Vertragspartner, die muss man halten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Professionalisierung in unserem Sektor muss stattfinden, bei allem Respekt vor unseren Verbänden kann ich kein Agieren auf Augenhöhe mit gleichberechtigten Vertragspartnern sehen sondern vielmehr ein ständiger Versuch unsererseits, Schadensbegrenzung zu betreiben.
Dies kann auf Dauer nicht gut ausgehen, kein Boxer hält 12 Runden durch ohne einmal aus der Deckung zu kommen.
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Problem beschreiben
Dorsovolar schrieb:
Hier sind wir wieder in der alten Problematik gelandet: Statt Digitalisierung mit E-Rezept inklusive tagesgültiger Unterschrift zum Ausschluss von nachträglichen Unterschriften mit direkter Abrechnung, hierzu digitaler "Daumenabdruck" des behandelnden Therapeuten zum Ausschluss von Zertifikatsbetrug usw... wird auf Papierverordnungen mit Bleistift taxiert und (bei einigen) irgendwann mal irgendwas unterschrieben.
Wäre ein Wille da, die Zustände zu ändern, dann doch nur über Mechanismen, die das Betrugspotenzial durch Erschwerung desselben massiv senken und nicht durch Einführung irgendwelcher Task-Forces mit dem Auftrag, Betrug aufzudecken und den dringend benötigten Vertragspartnern noch einen überzuziehen.
Aber warum denn auch? Ein Sündenbock ist schnell gefunden, ist es der grundsätzlich kriminell veranlagte Scherge im Gesundheitswesen, der professionell versteht, sein Helfersyndrom vorzutäuschen.
Das gesamte Verhalten der Kassen deutet nicht auf eine Verbesserung der Situation hin sondern lässt ja bald vermuten, dass der Weg lauten soll: Was nicht da ist, kann nichts kosten und wer es macht immer möglichst kostenfrei, s. unsere Kollegen, die 30 Minuten behandeln und hinterher noch Verwaltung und Termine machen, Top Vertragspartner, die muss man halten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Professionalisierung in unserem Sektor muss stattfinden, bei allem Respekt vor unseren Verbänden kann ich kein Agieren auf Augenhöhe mit gleichberechtigten Vertragspartnern sehen sondern vielmehr ein ständiger Versuch unsererseits, Schadensbegrenzung zu betreiben.
Dies kann auf Dauer nicht gut ausgehen, kein Boxer hält 12 Runden durch ohne einmal aus der Deckung zu kommen.
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Ich hab etliche 36-er Rezepte im Heim. Sind 6 Monate gültig. Soll ich die bei jedem KH-Aufenthalt abbrechen? Ich lass die einfach durchlaufen und gut isses. Natürlich arbeite ich gerade im Heim öfters die 6 Monate an den 36 Terminen (bin normalerweise 2x wöchentlich da). Die werden ja nicht alle gleichzeitig ausgestellt, so dass auch immer Geldfluß vorhanden ist.
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die neue schrieb:
@Michael Woelky hmmmm..... sagst Du Deinen Patienten auch, sie sollen eine 6/10/12-VO holen, wenn DU in Urlaub fährst?
Ich hab etliche 36-er Rezepte im Heim. Sind 6 Monate gültig. Soll ich die bei jedem KH-Aufenthalt abbrechen? Ich lass die einfach durchlaufen und gut isses. Natürlich arbeite ich gerade im Heim öfters die 6 Monate an den 36 Terminen (bin normalerweise 2x wöchentlich da). Die werden ja nicht alle gleichzeitig ausgestellt, so dass auch immer Geldfluß vorhanden ist.
das kann aber auch nach hinten losgehen. du bist nämlich verpflichtet erst eine VO abzuarbeiten, bevor du eine neue anfängst.
solltest du also z.b. eine 6er VO abbrechen und eine neue innerhalb der 3-monats-frist anfangen, wird die neue komplett abgesetzt
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Alex Moro schrieb:
@Michael Woelky
das kann aber auch nach hinten losgehen. du bist nämlich verpflichtet erst eine VO abzuarbeiten, bevor du eine neue anfängst.
solltest du also z.b. eine 6er VO abbrechen und eine neue innerhalb der 3-monats-frist anfangen, wird die neue komplett abgesetzt
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Michael Woelky schrieb:
Ja,vielleicht ist das so.Ich bin auch verpflichtet in geschlossenen Ortschaften 50Kmh zu fahren.....
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anika666 schrieb:
Und mit welcher Begründung brichst du ab?
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lisa522 schrieb:
Alle ausgestellten VOs gehen vom Budget des Arztes ab - egal ob zuvor abgebrochen oder nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@lisa522 Unsinn. Harte Budgets existieren schon seit sehr, sehr lange Zeit nicht mehr. Es gibt Wirtschaftslichkeitsprüfungen, entweder nach dem Zufallsprinzip oder auf Antrag (z. B. bei Verdachtsmomente). Hier werden die immer tatsächliche Kosten der abgerechneten VOn zu Grunde gelegt.
Wenn nun Verordnungen z.B. wegen Urlaub abgebrochen und anschließend neue ausgestellt werden, entsteht für den Arzt ein potenziell erhöhtes Verordnungsvolumen, ohne dass er den tatsächlichen Verlauf immer überblicken kann. In der Praxis führt das dazu, dass viele Ärzte weiterhin sehr vorsichtig und "budgetorientiert" verordnen – unabhängig davon, ob formal nur die abgerechneten Leistungen zählen.
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lisa522 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich glaube, wir reden hier ein Stück weit aneinander vorbei. Mir geht es weniger um die formale Berechnungsgrundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern um die Versorgungspraxis: Für den verordnenden Arzt ist oft nicht transparent, ob und in welchem Umfang eine Verordnung tatsächlich ausgeschöpft wurde oder vorzeitig abgebrochen ist. Gleichzeitig bestehen weiterhin Wirtschaftlichkeitsprüfungen, bei denen im Zweifel der Arzt die Angemessenheit seiner Verordnungen begründen muss.
Wenn nun Verordnungen z.B. wegen Urlaub abgebrochen und anschließend neue ausgestellt werden, entsteht für den Arzt ein potenziell erhöhtes Verordnungsvolumen, ohne dass er den tatsächlichen Verlauf immer überblicken kann. In der Praxis führt das dazu, dass viele Ärzte weiterhin sehr vorsichtig und "budgetorientiert" verordnen – unabhängig davon, ob formal nur die abgerechneten Leistungen zählen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@lisa522 Das ist nur ein seiner eigenen Praxissoftware (Ampelsystem) so und hat nichts mit der Gegebenheiten der KV, Kassen o.ä. zu tun. Effektiv erhöht sich somit sein angebliches Verordnungsvolumen nur in seiner eigenen kleinen Welt. Aus viele Arztberatungen weiß ich, dass 99 % der Ärzte ohnehin keinen wirklichen Durchblick haben. Und sie wollen es auch nicht! Und das schon so lange wie ich in diesem System arbeite. innocent
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S. Vogt schrieb:
Tatsächlich ist mir aus der Prüfungssituation von Arztpraxen, wie lisa522 schreibt, bekannt, dass eine erhöhte Ausgabe von Verordnungen zu Regressprüfung führt. Dabei wird nicht das tatsächlich ausgegebene Termin-Volumen berechnet. Ich denke auch, dass man so auf lange Sicht Verordnungsverweigerer züchtet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S. Vogt Sorry, ich habe mehrere Arztpraxen bei HM-Wirtschaftslichkeitsprüfungen begleitet (KV WL). Im Ankündigungsschreiben ist von eine x Prozent Überschreitung anhand von Rohdaten die Rede. Danach erfolgt häufig ein Schreiben, dass nach erfolgte Prüfung der Abrechnungsdaten alles i. O. ist, oder das es zu eine vertiefende Prüfung kommt. Hier werden dem Arzt sämtliche, seine LANR zugeordentete Abrechnungsdaten zu Verfügung gestellt. Allein bei der LANR gibt es dabei rd. 10 % Fehlerquote. Auch werden oft die BVB-Fälle nicht richtig herausgerechnet. Tatsächlich hat es in der KV WL in den letzten 20 Jahren keine effektive Rückzahlung durch Ärzte für HM gegeben (Mehrfach durch verschiedene Funktionäre, auch öffentlich, bestätigt).
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Michael Woelky schrieb:
Viele der Schreiberlinge haben Recht !!!!dennoch breche ich die VO.ab.Wieso sollte ich warten bis meine Pat. wieder aus dem Urlaub ist ? Sie kann sich doch auch wohl wissend eine 10/12/18 Vo.vom Arzt holen.Schließlich arbeite ich auch um Geld zu verdienen und meine Miete zu bezahlen....
und das ist ein Punkt, der mir seltsam erscheint. Keine neue VO, wenn die alte noch nicht fertig ist, ok. Wegen der ineinandergreifenden Terminierung. Aber nach offiziellem Abbruch dann innerhalb drei Monaten keine neue VO???
Kenne nur die Tatsache, dass eine VO mit 6x nicht älter als 3 Monate werden darf.
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Tatsächlich reagieren die Kassen aber inzwischen sauer und setzen ab, wenn jemand ständig und wiederholt die Verordnungen vorzeitig abbricht, um kurzfristig mit einer neuen Verordnung weiter zu machen. Zudem müssen Abbrüche immer begründet werden.
Es ist auch unfair gegenüber den ÄrztInnen, da der Regress sich auf die Anzahl der ausgegebenen Verordnungen stützt
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S. Vogt schrieb:
Nein, das ist Kokolores. Schließlich könnte sich ein Patient ja entscheiden aufzuhören wg. Urlaub. Das Rezept wird abgebrochen und abgerechnet. Dann wird die Reise abgesagt und es gibt eine neue Verordnung. Um nur mal ein Szenario aufzumachen. Grundsätzlich kann man abbrechen und dann doch mit einer neuen VO weitermachen.
Tatsächlich reagieren die Kassen aber inzwischen sauer und setzen ab, wenn jemand ständig und wiederholt die Verordnungen vorzeitig abbricht, um kurzfristig mit einer neuen Verordnung weiter zu machen. Zudem müssen Abbrüche immer begründet werden.
Es ist auch unfair gegenüber den ÄrztInnen, da der Regress sich auf die Anzahl der ausgegebenen Verordnungen stützt
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Inche schrieb:
Man könnte auch bei Pat die regelmäßig unterbrechungen haben auch die Verordnungsmenge anpassen,dann wäre die Vo passend fertig.Oder vor oder nach dem Urlaub die höchst mögliche Frequenz buchen.
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Herbert schrieb:
@Alex Moro
und das ist ein Punkt, der mir seltsam erscheint. Keine neue VO, wenn die alte noch nicht fertig ist, ok. Wegen der ineinandergreifenden Terminierung. Aber nach offiziellem Abbruch dann innerhalb drei Monaten keine neue VO???
Kenne nur die Tatsache, dass eine VO mit 6x nicht älter als 3 Monate werden darf.
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Problem beschreiben
Brausebier schrieb:
Mal abgesehen davon das es ohnehin schon ein hoher Verwaltungsaufwand mit den Krankenkassen ist, wird auch eine enorme kriminelle Energie für derartige Betrügereien benötigt. Ich finde es schade, dass wir immer alle unterschwellig unter Generalverdacht gestellt werden. Verbrecher finden meist einen Weg um illegal an Vorteile zu kommen. Aber einen derartigen Aufwand zu betreiben mit Ärzten, Patienten und Praxen die das mit unterstützen scheint mir doch ein wenig zu aufwendig für einen kriminellen Ansatz. Da macht ne fingierte OP wirtschaftlich schon mehr schon oder nicht? Ach - dafür muss ja noch nicht einmal jemand den Erhalt der Leistung unterschreiben ;-)
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