Ich suche Verstärkung für die
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
Im Oktober gab es ein Urteil vom EuGh und der hat entschieden:
Bestimmte Fahrzeiten müssen als Arbeitszeit gelten.
Konkret ging es um Arbeitnehmer, die:
keinen festen Arbeitsort haben (z. B. Baustellen, Außendienst)
sich an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt sammeln
und dann gemeinsam im Firmenfahrzeug zum Einsatzort fahren
⚖️ Kernaussage des Urteils
➡️ Hin- und Rückfahrt zwischen Treffpunkt und Einsatzort = Arbeitszeit
➡️ auch wenn man nur mitfährt und nicht arbeitet
Warum?
Weil man in dieser Zeit:
dem Arbeitgeber zur Verfügung steht
nicht frei über seine Zeit entscheiden kann
die Fahrt Teil der Arbeit ist
Als Beispiel werden Handwerker oder Pflegedienste genannt.
Ist das auch auf Physiotherapiepraxen anzuwenden?
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Papa Alpaka schrieb:
Schau nochmal genau hin und berücksichtige deine persönliche Situation - ja, das Urteil ist auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.
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anika666 schrieb:
Ich hab jetzt relativ selten erlebt, dass man als Physio sich an einer Sammelstelle trifft und dann zu einem Einsatzort fährt. Wäre das der Fall ist es natürlich anwendbar. Die Realität ist wohl eher, dass du direkt von zu Hause zum Einsatzort fährst oder von dort nach Hause. Dann ist es keine Arbeitszeit.
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redvine schrieb:
@anika666 Die Sammelstelle ist die Physiotherapiepraxis. AN fährt zur Praxis und von dort aus zum Hausbesuch. AN fährt vom Hausbesuch zur Praxis. Die Fahrtzeit ab/bis Praxis ist Arbeitszeit.
Freizeit -> Praxis: Arbeitsweg (Privatvergnügen)
Praxis -> Hausbesuch: Dienstweg (Arbeitszeit)
Auf dem Weg zur Arbeit kann man mit Freunden&Kollegen eine Fahrgemeinschaft bilden (Privatvergnügen, durchaus auch mit einer privat organisierten Sammelstelle) oder eben ab einer Sammelstelle in der angeordneten Sammelbeförderung des Arbeitgebers (Arbeitszeit) den Weg fortsetzen.
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Papa Alpaka schrieb:
@redvine an der Sammelstelle außerhalb der Arbeitsstelle/des Einsatzortes sammeln sich Arbeitnehmer um unter Verantwortung des Arbeitgebers gemeinsam zur Arbeit befördert zu werden, die Praxis ist erste Arbeitsstätte an der man sich durchaus auch sammelt, im Rahmen der physiotherapeutischen Tätigkeit aber eher selten in der Gruppe weiterfährt.
Freizeit -> Praxis: Arbeitsweg (Privatvergnügen)
Praxis -> Hausbesuch: Dienstweg (Arbeitszeit)
Auf dem Weg zur Arbeit kann man mit Freunden&Kollegen eine Fahrgemeinschaft bilden (Privatvergnügen, durchaus auch mit einer privat organisierten Sammelstelle) oder eben ab einer Sammelstelle in der angeordneten Sammelbeförderung des Arbeitgebers (Arbeitszeit) den Weg fortsetzen.
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Ringgeist schrieb:
Wenn die Fahrten zum Patienten von zu Hause aus nicht als Arbeitszeit gilt, dann fahr doch von der Praxis aus den HB Besuch an.
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redvine schrieb:
@Papa Alpaka Sind wir uns doch einig.
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anika666 schrieb:
@Ringgeist Der AG kann den Arbeitsort anweisen und wenn das nicht die Praxis ist, dann nützt es dir wenig, die Praxis anzufahren.
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Problem beschreiben
physiobiene79 schrieb:
Hier nochmal das Thema: Ist der Weg zum Hausbesuch zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende als Arbeitszeit zu rechnen?
Im Oktober gab es ein Urteil vom EuGh und der hat entschieden:
Bestimmte Fahrzeiten müssen als Arbeitszeit gelten.
Konkret ging es um Arbeitnehmer, die:
keinen festen Arbeitsort haben (z. B. Baustellen, Außendienst)
sich an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt sammeln
und dann gemeinsam im Firmenfahrzeug zum Einsatzort fahren
⚖️ Kernaussage des Urteils
➡️ Hin- und Rückfahrt zwischen Treffpunkt und Einsatzort = Arbeitszeit
➡️ auch wenn man nur mitfährt und nicht arbeitet
Warum?
Weil man in dieser Zeit:
dem Arbeitgeber zur Verfügung steht
nicht frei über seine Zeit entscheiden kann
die Fahrt Teil der Arbeit ist
Als Beispiel werden Handwerker oder Pflegedienste genannt.
Ist das auch auf Physiotherapiepraxen anzuwenden?
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